AGB woodschooling – draußen lernen

Geltungsbereich / Allgemeines
Diese Bedingungen gelten als Grundlage aller Vertragsbeziehungen

zwischen woodschooling – draußen lernen und dem Auftraggeber.

Art und Umfang der Leistungen von woodschooling – draußen lernen ergeben sich aus dem Auftragsformular, der Auftragsbestätigung, den auch per E-Mail vereinbarten Bedingungen, sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsgegenstand
woodschooling – draußen lernen veranstaltet waldpädagogische Seminare und Veranstaltungen (Waldpädagogische Veranstaltungen, Waldtage, Waldführungen, Fortbildungen, Schulungen, Vorträge, Workshops) zu den vertraglich näher bezeichneten Themengebieten. Veranstaltungen auf anderen Naturlandschaften (z.B. Wiesen) werden ebenfalls als Wald-Veranstaltungen bezeichnet. Die Veranstaltungen werden von woodschooling – draußen lernen als Referentin durchgeführt, die Aufsichtspflicht über die Gruppe/der Minderjährigen obliegt weiter der Einrichtung / Schule / Kindergarten / Verein > siehe auch § 10.

Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und woodschooling – draußen lernen kann schriftlich, mündlich oder über Online-Dienste zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen dem Kunden und woodschooling – draußen lernen ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der von

Woodschooling – draußen lernen erstellten Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten nicht enthalten, diese werden mit 0,30 Euro pro Kilometer ab / bis Firmensitz 71287 Weissach gesondert abgerechnet. Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten.

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, per Online-Dienste getätigten oder persönlichen Bestätigung eines Vorschlags kommt zwischen dem Kunden und woodschooling – draußen lernen ein Vertrag zustande.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen von woodschooling – draußen sind nach dem vorgegebenen Datum nach Rechnungszugang zur Zahlung ohne jeglichen Abzug innerhalb 10 Tage fällig.

Stundensatz

Jede über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus angebrochene halbe Stunde wird mit 30 Minuten vergütet.

Die Kilometerpauschale beträgt 0,30€ pro km.

Für Unternehmen, Firmen und Betriebe wird eine Reisekostenpauschale von 0,42€ pro km erhoben, ab 100 km vom Firmensitz entfernt 0,54€.

Grundlage der Entfernungsmessung ist Google Maps.

Für Schulen, Kindergärten und Vereine wird eine Kilometerpauschale von 0,30€ pro km ab / bis Firmensitz erhoben.

Alle Entfernungen werden ab dem Firmensitz (Mirabellenbaumweg 15, 71287 Weissach) gemessen.

Entgeltpflicht für sonstige Leistungen
Zusätzliche Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet.

Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadensersatz
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber woodschooling – draußen lernen zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Als Basis gelten die zum Start des Projektes vereinbarten Veranstaltungstermine.

  • bei Rücktritt bis 30 Tage vor Projektbeginn fallen keine Stornogebühren an
  • bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen vor Projektbeginn sind 20% der vereinbarten Projektgebühr zu zahlen
  • bei Rücktritt von weniger als 5 Tagen vor Projektbeginn sind 50% der vereinbarten Projektgebühr zu zahlen.

Bis zum Rücktritt geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet.

Bei erheblichem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist woodschooling – draußen lernen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Höhere Gewalt
woodschooling – draußen lernen ist von seiner vertraglichen Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind (Unwetterwarnungen nach dem Deutschen Wetterdienst, Forstarbeiten, Unwägbarkeit des Geländes, Ausfall durch Unfall / Autodefekt bei der Anfahrt).

Muss ein Projekt während der Durchführung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Sturmwarnung, Gewitter, Unwetter, Hagel etc.) vorzeitig abgebrochen werden, werden die bereits geleisteten Zeiten dem Stundenhonorar entsprechend berechnet. Jede angebrochene Stunde wird ebenfalls als volle Stunde berechnet.

Datenschutz und Geheimhaltung
woodschooling – draußen lernen beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die sachlichen und persönlichen Auftragsdaten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist.

Haftungsbeschränkung
woodschooling – draußen lernen haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, sofern keine andere gesetzliche Regelung greift.

Die Haftung für Materialschäden, Personenschäden sowie Folgeschäden wie z.B. Infektion durch Zeckenbiss wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt dem Personal der jeweiligen Einrichtung, den Eltern oder der verantwortlichen Aufsichtsperson. Es werden keine Veranstaltungen ohne verantwortliche Aufsichtsperson durchgeführt.

Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen von vertraglichen Vereinbarungen zwischen woodschooling – draußen lernen und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Im Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstandort ist 71229 Leonberg.